Montag, 11. Juli 2011

Urteil: Hausverbot für die G€Z rechtens

Ein Ehepaar, das in seinem Haus zwei Geschäfte betreibt, ist in schöner Regelmäßigkeit von GEZ-Besuchen belästigt worden. Als es ihnen zu bunt wurde, haben sie der GEZ ein Hausverbot ausgesprochen. Als trotzdem erneut zwei GEZler aufkreuzt waren, haben sie das Hausverbot gerichtlich eingeklagt - und Recht bekommen! HURAAAA!!!!

Ein User kommentierte unter dem Artikel folgendes:
Aber ich habe auch schon Kindergeld beantragt. Ich habe zwar keine aber ich stell das Gerät bereit, welche zu zeugen :-)

Na denn...

PS: Ich könnte ja auch Kindergeld beantragen, ich habe zwar auch keine, aber ... siehe oben *g*.

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