Auf der Seite von Sat 1 werden ja 'ne Menge toller Spiele angeboten, die von King.com bereitgestellt werden. Da wollte ich mal ein bisschen Kohle abgreifen und bin nur bis zur Registrierung bekommen. Der Grund: Damit die meine Volljährigkeit überprüfen können, musste ich meine Personalausweisnummer eingeben. Das habe ich getan, als Meldung kam "Ihr Ausweis ist abgelaufen". Ende Gelände. Das mit dem Ausweis weiß ich selber. Aber woher wissen die das? Wie kommen die an diese Infos ran? Und: Wie war das noch gleich mit dem Datenschutz? Mein Ausweis hat sein Haltbarkeitsdatum bereits im Oktober 06 überschritten. Stehe ich jetzt unter Terrorismusverdacht. Hat Herr Schäuble gar schon meine Daten auf dem Tisch. Übermittelt von Sat1, King.com oder von sonst wem. Ich weiß es nicht, aber ich sollte wohl schnellstens meinen Ausweis verlängern lassen.
... hier noch ein Video von Iggy Pop, geheiligt werde sein Name!, aus dem Jahr 1991.
Es lässt sich wohl nicht mehr verheimlichen, dass ich ziemlich schreibfaul bin. Damit die Blogmechanik aber nicht einrostet und hier wenigstens etwas steht, nerve ich von hier aus jetzt die ganze Welt womit ich mein soziales Umfeld schon seit Jahren nerve: Iggy Pop hat drei Mal meine Hand berührt und ich einmal seinen Stiefel (KREISCH! HYSTERIEANFALL!!!!)
Mittlerweile ist der gute Mann, sein Name sei gepriesen!, 60 Jahre alt und macht immer noch sowas.
Heute stelle ich ausnahmsweise mal ein Video vor, ohne den Daumen zu senken. "Le Voyage dans la Lune" (Die Reise zum Mond) von Georges Méliès ist nämlich deutlich besser, als man das von Filmen der damaligen Zeit erwarten würde - tricktechnisch jedenfalls. Die Handlung? Naja. Wahrscheinlich war Méliès der Roland Emmerich der damaligen Zeit. Und wo wir gerade beim Thema sind: Hier noch Star Wars auf Stummfilm getrimmt.
Die G€Z hat mir mal wieder einen netten Brief geschrieben. Nachdem die G€Z auf ihre angeblichen Restforderungen verzichtet hat und dieses vom Verwaltungsgericht Lüneburg per unanfechtbarem Beschluss abgesegnet wurde, behaupten sie jetzt "Wir können nicht feststellen, dass per Gerichtsbeschluss auf die Restforderung verzichtet wurde. Sollten Sie einen anderslautenden Beschluss haben, senden Sie uns bitte eine Kopie.". Ich werde bestimmt keine abweichende Version bekommen haben. Dazu fallen mir nur zwei Schlagworte ein: PISA-Studie und Lesekompetenz.